Bauen mit der IBG - Tipps


Abnahmeprotokoll Seite 1 von ____



Am heutigen Tag, dem __.__.____, haben sich folgende Personen zu Abnahme der Bauleistung des Bauvorhabens ___________________ in ______________________ eingefunden:
  1. ___________________
  2. ___________________
  3. ___________________
  4. ___________________



  5. Folgende Feststellungen wurden getroffen:

    Bei der heutigen Abnahme wurden folgende Mängel, Schäden und unvollständige Leistungen festgestellt, die in der beiliegenden Anlage 1 aufgelistet sind. Die festgestellten Mängel hat der Auftragnehmer bis spätesten zum __.__.____ zu beseitigen. Nach Erledigung der Korrekturen wird für die in der Mängelliste der Anlage 1 aufgeführten Arbeiten eine eigene Abnahme vorgenommen.

    Einseitig vorgebrachte Vorbehalte,über die keine Einigung erzielt wurde, sind in der beiliegenden Anlage 2 aufgelistet.
    Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die im Bauvertrag vereinbarte Vertragsstrafe geltend zu machen.

    Verschiedene Hausbestandteile konnten keiner direkten Sichtkontrolle unterzogen werden (Gründung, Kellerwände, Installationen, ______________, ___________________).

    Die Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren am __.__.____.

    Die Werkleistung wird zum heutigen Zeitpunkt mit Ausnahme der festgestellten Mängel abgenommen (oder verweigert!).
    Auftraggeber: _____________________________
    Auftragnehmer: _____________________________
    weitere Teilnehmer: _____________________________




    Hinweise zu den Inhalten des Abnahmeprotokolls

    In das Abnahmeprotokoll gehört zunächst einmal alles, was jedes ordentliche Protokoll kennzeichnet:
    • Ort der Abnahmebegehung
    • Datum und Zeit der Abnahmebegehung
    • Namen der Anwesen, ihre Funktion und die Dauer Ihrer Anwesenheit

    Außerdem sind aufzuführen:
    • eine Liste der Mängel (Vorbehalte wegen dieser bekannten Mängel)
      => Erfolg oder Verweigerung der Abnahme
    • eventuelle Einwände des Auftragnehmers = der Baufirma
    • Vorbehalte wegen fehlender Nachweise des Auftragnehmers; vor allen Dingen der Nachweis, dass die Leistung vertragsgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurde, sollte verlangt werden
    • Vorbehalte bei noch ausstehenden Fremdprüfungen (TÜV, Bauordnungsamt, etc. ... jeder möge sich selbst ausmalen, was wäret, wenn man selbst die Leistung abgenommen hätte, aber das Bauamt "nein" sagt ...)
    • Vorbehalte wegen etwaiger Vertragsstrafen
    • Frist zur Mängelbeseitigung

    Das Protokoll endet mit der Unterschrift von Bauherr und Unternehmer.




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