(von mir Gesammeltes und Angelesenes ohne Gewähr: Verbesserungstipps sind erwünscht)
Allgemeine Hinweise
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Aufgaben des Bauleiters
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Bei diesen Arbeiten wichtige DIN-Normen
DIN 820 erklärt Wortbedeutungen in den DIN-Normen
Was sind die anerkannten Regeln der Technik?
Die DIN-Normen haben gemäß herrschender Rechtsmeinung die Vermutung als anerkannte Regeln der Technik zu gelten. Derjenige, der dies in Bezug auf eine bestimmte DIN-Norm bestreitet, hat die Vermutung zu widerlegen.
- Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Begriffs "anerkannte Regen der Technik" sind Regeln, die
- in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und feststehen
- im Kreis der für die Anwendung maßgeblichen, nach dem neusten Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind
- aufgrund praktischer Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind und sich bewährt haben.
Im Streitfall müsste also ein Gericht, wenn die Vermutungswirkung substantiiert bestritten wird, Beweis erheben, ob die DIN anerkannte Regel der Technik ist, indem ein Sachverständigengutachten eingeholt wird.
Neben den DIN-Vorschriften geben auch die Industrieverbände Regelwerke (VDI, VDE, DVGW) heraus, die sich im Laufe der Zeit ebenfalls zu anerkannten Regeln der Technik entwickelt haben. Daneben gelten auch die Herstellerrichtlinien oder Herstellervorschriften als anerkannte Regeln der Technik, denn bei einem Verstoß kann es sein, dass der Baustoff in seiner Wirkung negativ beeinflusst wird oder die zugesicherten Eigenschaften sogar völlig verliert. Übliche Verstöße sind die gemeinsame Verwendung von Komponenten unterschiedlicher Systeme oder die Abweichung von der Verarbeitungsvorschriften im Hinblick auf Temperatur/Feuchte.
Die Schlussfolgerung, dass ein Bauwerk bereits über zugesicherte und übliche Eigenschaften verfügt, nur weil die Regelwerke ein bestimmtes Kriterium nicht ausdrücklich fordern, ist übrigens durch die neuere Rechtssprechung widerlegt.Bezug zum Bauvertrag
Sowohl beim VOB-Vertrag als auch beim BGB-Bauvertrag sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, andernfalls ist das Werk mangelhaft. Das gilt auch, wenn bisher keine Schäden aufgetreten sind oder auftreten könnten. Wird das Werk abgenommen, so muss es den zu diesem Zeitpunkt aktuellen anerkannten Regeln der Technik entsprechen.Wortbedeutungen in den DIN-Normen
"muss" = ist genau so zu machen
"darf nicht" = Gegenteil von "muss"
"soll" = Abweichung ist nur in Ausnahmefällen möglich; auf jeden Fall muss der Bauherr vorher gefragt werden
"sollte" "sollte nicht" = Empfehlung
"darf", "muss nicht" = in bestimmten Fällen darf abgewichen werden, z. B. durch Wahl einer gleichwertigen Lösung
"kann" = unverbindlich
"sofort" = sofort, ohne Verzug
"Empfehlungen" in den Richtlichinien sind einzuhalten, auch wenn sowohl Bauleiter als auch Hersteller und Fachfirmen sie gerne als "Wünsche" titulieren.Stand der Technik
Der Stand der Technik entspricht dem Stand des technisch Möglichen zum Ausführungszeitpunkt. Weder Praxiserfahrung noch Aufnahme in die Regelwerke werden hierbei vorausgesetzt.