(von mir Gesammeltes und Angelesenes ohne Gewähr: Verbesserungstipps sind erwünscht)
Allgemeine Hinweise
Man sollte reichlich Fotos von allem anfertigen: Nahaufnahmen mit aufgelegtem Zollstock, Überblicksfotos.
Aufgaben des Bauleiters
Die Anwesenheit des Bauleiters ist bei kritischen Phasen erforderlich. Es muss eine Kontrolle der mangelfreien Erstellung der Leistung durch den Bauleiter erfolgen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn die erbrachte Leistung später nicht mehr kontrolliert werden kann, weil sie von Erdreich oder anderen Bauteilen verdeckt ist. Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich bei Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit. Dies kann soweit gehen, dass der Bauleiter die gesamten Arbeiten beaufichtigen muß!
Bei diesen Arbeiten wichtige DIN-Normen
Abdichtung: DIN 18195
Warum abdichten?
Wird die Abdichtung gegen Feuchtigkeit (Bodenfeuchtigkeit, drückendes Wasser, Schichtenwasser, ...) nicht gemäß den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt (falsches Material, falsche Ausführung, unvollständige Ausführung), so liegt auf jeden Fall ein Mangel vor, auch wenn das Gebäude momentan dicht ist. Die Mangelbeseitigung kann ggf. den Rückbau bis zur Abdichtungsebene und die Neuerrichtung bis zum Bautenstand notwendig machen. Der Hintergrund dieser Forderung ist, dass das Gebäude nicht nur für die Dauer der Gewährleistungszeit dicht sein soll, sondern über viele Jahrzehnte.
Eine Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit ist übrigens auch bei einem Gebäude ohne Keller unerläßlich, da Wasser auch kapillar im Beton der Bodenplatte aufsteigen kann.
Bei unzureichender Feuchtigkeitsabdichtung ist Schimmelbildung vorprogrammiert.Abdichtung im Zusammenhang mit Außentüren, Balkonen, Terrassen
Die Abdichtung muß 15 cm über der Gehfläche (nicht der Flächenabdichtung!) hochgezogen werden, der Schutz gegen Spritzwasserangriffe 30 cm. Das heißt oberhalb der hochgezogenen Abdichtung muß noch ein für Spritzwasser geeigneter Wandaufbau vorhanden sein.
Bei einem Balkon muß die senkrecht hochgeführte Abdichtung zusätzlich mit einer Abdeckung versehen werden, wo eine mechanische Beschädigung befürchtet werden muß.
Durch ein Gitterrost mit Kastenrinne mit direkter Wasserableitung lässt sich die Differenzhöhe von 15 cm auf 5 cm verringern. Behindertengerecht für Rollstuhlfahrer ist eine 5 cm hohe Schwelle jedoch nicht. Eine weitere Verringerung der Höhendifferenz ist aber nur möglich, wenn die Tür zwischen Innen- und Außenbereich so angeordnet ist, dass sie keiner direkten Witterungsbelastung ausgesetzt ist, z. B. durch einen in das Gebäude zurückgezogenen Einbau.
Werden die vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten, so kann Wasser unterhalb der Türschwelle ungehindert in das Gebäude eindringen, Spritzwasser kann Putz und Wand durchfeuchten. Feuchtigkeitsschäden sind vorprogrammiert.Abdichtung und Erdgleiche
Ein Gebäude muß so geplant werden, dass keine unsauberen Bauteile wie Betonplatten etc. oberhalb der Erdgleiche angeordnet sind. Die Abdichtung oberhalb des Geländes darf nur entfallen, wenn dort ausreichend wasserabweisende Bauteile vorhanden sind. Andernfalls ist sie hinter der Sockelbekleidung hochzuziehen. Diese Abdichtung muss im übrigen bis zum Fundamentabsatz reichen und so an die Sperrfolien im Mauerwerk herangeführt bzw. mit diesen verklebt werden, dass keine Feuchtigkeitsbrücken entstehen. In einem Bereich von 15 - 30 cm oberhalb der Erdgleiche ist also die Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit im gleichen Maße notwendig, wie dies bei erdberührten Bauteilen verlangt wird. Oberhalb dieser Spritzwasserzone ist entweder sichbares Außenmauerwerk oder Putz zu sehen. Sichtmauerwerk unter der Terrassentür ist fehl am Platz! Entwässerungsöffnungen des Klinkers müssen immer oberhalb der Erdgleiche verbleiben, d. h. das Erdreich darf nicht bis zu dieser Höhe angefüllt werden.
Hier ist unbedingt bereits Klarheit während der Planung zu schaffen! Es sollte lieber zu hoch aus der Erdgleiche gebaut werden als tiefer in die Erde hinein.Weitere Infos in anderen Tippseiten: