Bauen mit der IBG - Tipps


Tipps zum Verklinkern
(von mir Gesammeltes und Angelesenes ohne Gewähr: Verbesserungstipps sind erwünscht)


Allgemeine Hinweise
Das Verblendmauerwerk hat zwei Funktionen: es schützt vor Witterungseinflüssen, insbesondere Feuchtigkeit und es dient der optischen Gestaltung. Es muss daher besonders sorgfältig ausgeführt werden. Dabei erfüllt der Mörtel vergleichbare Funktionen wie die Steine.

Aufgaben des Bauleiters
Die Anwesenheit des Bauleiters ist bei kritischen Phasen erforderlich. Es muss eine Kontrolle der mangelfreien Erstellung der Leistung durch den Bauleiter erfolgen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn die erbrachte Leistung später nicht mehr kontrolliert werden kann, weil sie von Erdreich oder anderen Bauteilen verdeckt ist. Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich bei Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit und im Hinblick auf den Wärmeschutz.

Bei diesen Arbeiten wichtige DIN-Normen
DIN 18195: Abdichtungen
DIN 18330: Maurerarbeiten
DIN 1053-1: Mauerwerk - Berechnung und Ausführung

    Arbeitsschritte und Kontrollen

  1. Feuchtigkeitsschutz

    Bei zweischaligem Mauerwerk wird grundsätzlich das Eindringen von Regen in Kauf genommen. An der Rückseite der Verblendschale soll das Wasser herab laufen, um am Fußpunkt über eine Z-Folie und Entwässerungsöffnungen nach außen geleitet zu werden. Fehlen die Entwässerungsöffnungen, drückt das stauende Wasser sowohl nach außen (über die normalen Fugen) als auch nach innen (Feuchtigkeitsschäden im Hausinneren möglich). Nur im Bereich des Zwischenraums zwischen Verblender und Mauerwerk muss für Gefälle der Abdichtungsfolie nach außen gesorgt werden - im Mauerwerk wird sie horizontal zwischen den Steinen eingelegt. Eine dergestalt geführte mind. 1 mm dicke Abdichtungsfolie muß übrigens auch bei Fenster- bzw. Türstürzen und Sohlbänken vorhanden sein. Die Folie muss in ein Mörtelpolster eingebettet werden, um Beschädigungen zu verhindern. Eine "trocken" aufgelegte Sperrschicht aus einer zu dünnen Folie ist in jedem Fall ein nicht hinnehmbarer Mangel. Diese Horizontalsperre darf übrigens auch nicht unterhalb der Rollschichten von Terrassentüröffnungen fehlen.

    Als Folienmaterial kommt neben der bitumenbeständigen PVC-Weichbahn nach DIN 16937 (weit verbreitet und anwendungstechnisch sinnvoll) auch noch eine Polyisobutylen-Bahn (PIB) nach DIN 16935, nicht bitumenbeständige PVC-Bahn nach DIN 16938, Ethylencopolymerisat-Bitumen-Bahn (ECB) nach DIN 16729 in Frage. Auf die Abdichtung an den Fenstern wird eine weitere Schutzlage aufgebracht (mind. 1 mm dicke PVC-Weichbahn oder mind. 2 mm dickes synthetisches Fließ.

    Die Luftschicht sollte erst >100 mm über Erdgleiche beginnen. Als Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit muß genau wie beim Mauerwerk unter der ersten Steinreihe eine spezielle Dachpappe/Folie ausgebracht werden. Nach ein paar Steinreihen wird erneut eine Sperrschicht (ca. 30 cm über Gelände) eingebracht.

    Bei unserem Nebengebäude aus Kalksandstein haben wir vor dem Verklinkern die ersten 50 cm der Kalksandsteine zusätzlich von außen mit Bitumen gestrichen und anschließend eine Bitumenbahn aufgeschweißt.

    Das Fenster muß bereits von außen schlagregendicht sein, bevor die Außenfensterbänke angebracht werden! Diese Dichtigkeit darf nicht mit Silikon hergestellt worden sein, da das Material nicht lange hält.

    Die Außenfensterbänke müssen ein Gefälle nach außen haben mit einer vorstehenden Tropfkante (siehe auch Tipps zu den Fenstern). Bei der IBG werden bei verklinkerten Häusern die Außenfensterbänke als Rollschichten aus dem Klinker erstellt. Der Anschluss Sohlbank/Fensterprofil wird elastisch versiegelt (Wartungsfuge). Solange es sich dabei nur um eine rein optische Silikonanwendung handelt, ist dies in Ordnung.
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  3. Klinker - allgemeines zur Ausführung

    Die Luftschicht zwischen Klinker und Mauerwerk darf maximal 12 cm dick sein und nimmt die Dämmung auf. Dabei sollte ein 4 cm breiter Belüftungszwischenraum zwischen Außenschale (Klinker) und Dämmung verbleiben. Der Klinker muß durch zahlreiche nicht rostende Drahtanker mit Tropfscheibe regelmäßig mit dem Mauerwerk verbunden sein. Diese sollten beim Mauern eingesetzt werden. Die Drahtanker dürfen später nicht an der Fugenoberfläche sichtbar sein!

    Die Stürze über den Fenster- und Türöffnungen müssen mit Stich ausgeführt werden, d. h. mit einem kleinen nach oben weisenden Bogen. Je größer die Öffnung, desto deutlicher muß der Stich ausgebildet sein. Nur so wird eine ausreichende Haltbarkeit erzielt.
    Wird statt dessen ein Stahlwinkel verwendet, auf dem die im Sturz angeordneten Steine aufgestellt werden, kann es trotzdem zu Mängeln kommen: der senkrechte Mörtel der Steine im Sturz schrumpft, der Sturz zieht sich zusammen und es entstehen unzulässige Fugen in der Fassade (meist links und rechts vom Sturz).

    Gemauerte Rollschichten als Abdeckungen oder Sohlbänke sind bedingt durch den Steinfugenbereich (evtl. auch den Stein selber) NIE gänzlich dicht. I.d.R. kommt es hier zu Auslaugungen und/oder mindestens aber Ausblühungen. Unter der Rollschicht muß eine Dichtungsfolie vorhanden sein (die Einbindung in das seitliche Verblendermauerwerk nicht vergessen). Der Mörtel sollte ggf. mit einem Plastifizierer ausgeführt sein/hydrophobiert werden. Der Überstand sollte am unteren Ende (Tropfkante) der möglichst Schrägen Bank (mindestens 5%) mindestens 3.5 cm betragen.

    Die Ebenheit der Fassade unterliegt ebenfalls Maßtoleranzen!

    Ist ein "wilder Verband" vorgesehen, müssen ca. 8 Köpfe je m2 "wild" verteilt in der Fläche vermauert werden, denn sonst entsteht ein reglmäßiges ungewolltes Bild.
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  5. Fugen

    Bei schlagregenbeanspruchtem Sicht- und Verblendmauerwerk kommt der Fuge eine immer wieder unterschätzte Aufgabe zu. Die Zusammensetzung des Fugenmörtels, die Tiefe, Gleichmäßigkeit, Art der Einbringung UND Lage der Fugenoberfläche ist hierbei von fundamentaler Bedeutung! Die Verfugung soll hierbei nach HANDWERKSREGELN möglichst bündig mit der Sichtfläche liegen. Abweichungen von dieser Grundregel gibt es nur wenn
    a) der Verblender genügend Wasserspeicherfähigkeit hat (mehr als selten) oder
    b) wenn zwischen Verblender und der Dämmebene eine wirksame wasserableitende Schicht (gemeint ist nicht die Luftschicht) besteht.
      Der Verfugung der Sichtflächen kommen zwei Aufgaben zu.
    1. Die Wetterdichtigkeit - Wetterdichtigkeit heißt, Widerstand gegen äußere Einflüsse, hauptsächlich "Schlagregenbeanspruchung". Eine handwerksgerecht ausgebildete Fuge kann im Fugenglattstrich oder per nachträglicher Verfugung erstellt werden. Sie ist dabei flächenbündig herzustellen, da bei Einstand Wasser nicht mehr abgeleitet wird und somit unterhalb der Einstandsfläche und in die Fuge hinein eine Durchfeuchtung stattfinden wird. Nur eine Fuge, die oben einen Einstand hat und dann nach unten schräg bis zur Vorderkante des Verblenders verläuft, durchfeuchtet nicht, im Gegenteil diese Art der Verfugung ist sogar das Optimum und wird unterschnittene Fuge bezeichnet. Durchfeuchtungen des Steins aufgrund einer Verfugung mit Einstand sind u.a. immer wieder Gründe auch für Ausblühungen.
    2. Das Aussehen - aber nicht alles, was gut aussieht ist auch erlaubt, es muß schon noch der erste Punkt zutreffen. Liegt z. B. die Verfugung hinter dem Stein zurück, so ergeben sich optisch reizvolle Schattenwürfe - aber auf der vorstehenden Steinkante sammeln sich Niederschlagswasser und Schmutz, so dass sich Moos und Algen ansiedeln können.

    Wird nachträglich verfugt, so müssen die Fugen beim Aufmauern ca. 1,5 cm tief ausgekratzt werden. Dies macht man deshalb, damit die spätere Verfugung allseitig gut haften kann und die Verfugung später nicht hohl steht. Wenn nicht ausgekratzt wird, kann die Verfugung nicht gleichmäßig verdichtet und auch nicht satt eingebracht werden. Es werden sich zwischen Mauermörtel und Fugenmörtel Hohlräume bilden. Feuchteschäden sind dann schon im voraus einprogrammiert. Nach dem Auskratzen wird abgebürstet, und die Fugen werden von allen losen Mörtelteilen befreit.
    Vor dem Verfugen muss der Stein vorgenässt werden.

    In der ersten Steinreihe müssen Stoßfugen als Entwässerungsfugen offen gelassen werden. Bei hinterlüftetem Verblendmauerwerk sind zudem untere (in ausreichendem Abstand zur Erdoberfläche) und obere (evtl. durch den offenen Dachanschluß zu ersetzende) Lüftungsfugen anzulegen, sowie unter Brüstungen und über Stürzen. Die Lüftungsöffnungen sollen pro 20 m² Wandfläche (einschl. Fenster und Türen)7500 mm² Öffungsfläche (jeweils unten und oben) haben. Eine Durchfeuchtung der Luftschicht ist zu vermeiden, da sonst die Dämmschicht durchfeuchtet wird und es zu einem Dämmwirkunksverlust bis hin zu Feuchteschäden an der Hinterschale kommen kann.


    Dehnungsfugen müssen dauererlastisch verschlossen werden, z. B. die Fugen an den Gebäudeecken. Dazu wird zuerst eine Hinterfüllschnur o. ä. eingelegt, das etwas dicker als die Fuge ist. Anschließend wird mit einem elastischen Material aufgefüllt. Die Dicke dieser Schicht muß mindestens halb so viel betragen wie die Fugenbreite.
    Auch ein Kompriband (siehe Abb.) ist zur Abdichtung der Dehnungsfuge geeignet.

    Auch im Fugennetz gibt es Maßtoleranzen Das Maß von Stein und Fuge soll dem Baurichtmaß entsprechen. Demnach sind die Stoßfugen i.d.R. 10 mm und die Lagerfugen 12 mm dick. Allerdings unterliegen auch die Steine wieder Maßabweichungen. Dadurch dürfen Stoßfugen wieder etwas breiter sein, z. B. bei einem 24 cm langen Stein (Soll-Länge) maximal 2 cm; bei einer Soll-Höhe des Steins von 7,2 cm dürfen die Lagerfugen maximal 1,5 cm messen.
    Steine einer Schicht müssen natürlich die gleiche Höhe haben. Außerdem muss im Verband gemauert werden, d. h. die übereinander liegenden Steinreihen sind zueinander versetzt angeordnet, so dass keine Kreuzfugen entstehen. Ist das Überbindemaß an zahlreichen Stellen zu gering, fehlt die notwendige Verzahnung, um der Wand Stabilität zu verleihen.
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  7. Risse

    Bis 0,2 mm sind Risse, z. B. Fugenrisse, im Außenmauerwerk unschädlich.
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  9. Beschädigte Steine

    Beim Aufmauern sollen beschädigte Steine aussortiert werden, oder zumindest so vermauert, dass die Fehlstellen in der Fassade erscheinen. Die Sichtkontrolle nach den Arbeiten sollte aus einem üblichen Betrachterabstand (ca. 3 m, stehend) bei Tageslicht erfolgen. die Steinart spielt bei der Bewertung eine Rolle, z. B. sind Kantenabplatzungen bei glatten Steinoberflächen auffälliger als bei Handstrichziegeln.
      Die Zulässigkeit ist hilfsweise über die DIN 105 für Einschlüsse definierbar. Bei einer Probe von 6 Ziegeln gilt für die Schäden:
    • bis 2 mm Durchmesser zulässig
    • 2 - 5 mm an max. 2 Ziegeln max. je zweimal zulässig
    • 5 - 10 mm an max. 1 Ziegel max. einmal zulässig
    • mehr als 10 mm oder mehr als 1 cm2 ist unzulässig
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  11. Abplatzungen und Frostsicherheit des Klinkersteins

    Eigentlich sollten Verblendsteine frostbeständig sein. Dies wird vom Hersteller mit einem Frosttauwechselversuch nachgewiesen. Somit dürften keine Schäden enstehen. Trotzdem ist es ratsam, den Streifen, der unterhalb der Erdgleiche liegt, mit einer vertikalen Isolierung zu versehen. Auch der darüber liegende Spritzwasserbereich (bis ca. 30 cm hoch) sollte folglich durch geeignete Maßnahmen, z.B. eine Hydrophobierung, gegen Wassereintrag geschützt werden. Beim Handformklinker ist sonst mit Frostschäden zu rechnen.

    Hat das Niederschlagswasser auf Grund fehlender Verfugung reichlich Gelegenheit, in den Verblender einzuziehen, so kann es ebenfalls zu Frostabplatzungen kommen (Verarbeitungsmangel). Abplatzungen können auch durch Einschlüsse (Gips, Holz o.ä.) in den Steinen entstehen, die sich durch die Feuchte ausdehnen und so Sprengwirkung haben (Materialmangel).
    Frostschäden sind i.d.R. eher flächig während Ausbrüche durch Einschlüsse eher kegelförmig bis oval sind und man oft bei frischeren Stellen noch Fremdmaterial am Boden des Kraters sehen kann. Das optische Bild muß den Schaden aber insgesamt gar nicht voll darstellen, denn es können weitere Steinschäden vorhanden sein, die nur durch die noch an dem Mauerwerk hängenden Scherben unsichtbar bleiben.

    Die Wasseraufnahmefähigkeit der Verblendfassade ist mittels Karsten´schem Prüfröhrchen zerstörungsfrei möglich. Im Prinzip wird das wassergefüllte Röhrchen nur an die Fassade gesetzt und die eindringende Wassermenge pro (erster) Minute gemessen. Ein Handformverblender sollte im Mittel nur 3 cm3/min aufnehmen, aber etwas höhere Einzelwerte sind möglich. Die dazugehörige Fuge darf im Durchschnitt aller Messungen 4 cm3/min aufsaugen - Einzelwert bis 6 cm3/min sind möglich. Für andere Verblendsteine gelten niedrigere Grenzwerte. Hohe Wassereindringwerte sind deutliche Indizien auf Ausführungsfehler beim Mauern und Verfugen oder eine unzureichende Mörtelqualität.
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  13. Ausblühungen

    Ausblühungen sind überwiegend weiße Ablagerungen (Salze, meist Calciumhydroxid/Calciumcarbonat, Sulfate, auch Chloride), die sich an den Klinkerfugen und den Klinkersteinen zeigen - in der Regel nach dem ersten Winter (Frost). Seltener sind grüne, auch gelbliche (Vanadium-, gelegentlich auch Chrom- oder Molybdän-Verbindungen) oder rötliche Ausblühungen (rostfarben = Ferrit).
    Eindringende Feuchtigkeit löst die Salze im Klinkermauerwerk und mit der Feuchtigkeit werden diese nach außen transportiert. Beim Abtrocknen kristallisieren die Salze auf der Mauerwerksoberfläche wieder aus. Schlagregen dringt in die Klinker aber nicht soweit ein, dass er auf Dauer immer neue Salze lösen und an die Oberfläche transportieren kann. Der Vorgang kommt also in relativ kurzer Zeit zum Stillstand. Die meisten Salze, die während des Verklinkerns zu Ausblühungen führen, sind leicht löslich (für die schwerer löslichen Salze reicht die Feuchtigkeit beim Vermauern meistens nicht aus). Sie waschen sich also recht bald wieder ab. Diesen Vorgang kann man durch Abbürsten der Salzkruste unterstützen. In den meisten Fällen ist nach einem bis zwei Wintern nichts mehr zu sehen von dem "Schaden".
      Ausblühungen sind also nicht unbedingt ein Mangel im Sinne der Nachbesserungspflicht, können aber auch durch mangelhafte Bauausführung bedingt sein:
    • Durchfeuchtung des Klinkers während des Aufmauerns; es muss die oberste Klinkerreihe mit Folie abgedeckt und so vor Regen geschützt werden.
    • Fehler in der Bauleitung, die zu einer vermeidbaren, erhöhten Wasserbeanspruchung führen, z. B. das Aufbringen der Unterspannbahn auf der Dachfläche ohne Beseitigung des Regenwassers mit Notrinnen, so dass das Wasser entlang des noch nicht verfugten Klinkers läuft
    • Verwendung falschen Mörtels oder falscher Fugenmasse (zuviel Kalk). Durch Portlandpuzzolanzement (korrekter Name für Trasszement) kann ein Ausblühen durch Calciumhydroxyd vermindert werden, da der Trasszement zur Erhärtung genau dieses freie Calciumhydoxyd benötigt.
    • Kälteschutzzusätze
    • fehlende Entwässerungsöffnungen/Belüftungsöffnungen
    • Durchfeuchtungen des Steins aufgrund einer Verfugung mit Einstand
    • aufsteigende Feuchte (fehlende Sperrschichten)
    • Rollschichten als Fensterbänke sind nicht wasserdicht. Bei normalen Vormauersteinen saugen Stein und Fuge - bei echten Klinkern nur die Fugen - Niederschlagswasser auf, das die Mineralien löst, nach unten durchdringt und die Salze beim Verdunsten auf der Oberfläche ausscheidet. Dieses ist bei Rollschichten nur mit riesigen Dachüberständen, die die Rollschichten vor Niederschlägen schützen oder mittels Hydrophobierung - und auch dann nicht völlig sicher - zu vermeiden. Dies muß man dem Bauherrn vor der Ausführung sagen - sonst liegt ein Beratungsmangel vor.
    • Durch Ausfugen unter vorheriger Absäuerung werden Ausblühungen weitestgehend vermieden. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Säure richtig konzentriert ist und der Klinkerstein dies auch verträgt.
    • Hartnäckige, gips- und kalkhaltige Ausblühungen haben u. U. aber auch ihre Ursache in einem konstruktiven Fehler (fehlender oberer oder rückwärtiger Durchfeuchtungsschutz). Sie müssen nicht hingenommen werden. Auch eine falsche Lage der Entwässerungsöffnungen kann die Ursache sein.


    Um festzustellen, ob Baustoffe ausblühfähige Stoffe enthalten, müssen unverarbeitete Rückstellproben untersucht werden. Verarbeitete Baustoffe können durch die kapillare Saugfähigkeit aus dem Mörtel oder anderen Baustoffen ausblühfähige Stoffe aufnehmen die sie ursprünglich nicht enthielten. Prüfung: Auslaugung mit destilliertem (entionisiertem) Wasser (Perkolatorverfahren DIN 51100) und anschließender Analyse des Wasserauszugs (Perkolats).

    Eine Unterscheidung von Kalkausblühungen von Salzausblühungen ist mittels Drahtbürste möglich.
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  15. Farbspiel

    Farbabweichungen sind durch den natürlichen Baustoff Ton und den Herstellungsprozess der Steine nicht zu vermeiden. Daher sollten die Steine vor dem Aufmauern durchmischt werden. Dies steht i. d. R. auch auf den Herstellerverpackungen.

    Auffallender sind teilweise die Farbabweichungen, wenn unterschiedliche Brände verwendet werden. Bei mangelnder Durchmischung entstehen dann Musterungen.

    Da die Fassade während der Bauzeit durch Gerüste verdeckt wird, kann die Überprüfung erst später bei guten Lichtverhältnissen erfolgen.
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  17. Außenanlagen und Klinker

      Bei der Gestaltung der Außenanlagen ist darauf zu achten, dass
    • der Kondenswasserablauf hinter der Klinkerschale erhalten bleibt.
    • die Belüftungsfugen offen bleiben.
    • der Spritzwasserbereich (ca. 30 cm hoch) der Fassade eingehalten wird.
    • Besonders problematisch ist die Vermeidung von Feuchteschäden im Bereich von Terrassen und Balkonen. Als Anschlusshöhe sind hier nach DIN 18195, Teil 5, mindestens 15 cm erforderlich. Drainroste stellen die einzige Möglichkeit dar, eine nahezu schwellenlose Ausführung der Türen gemäß DIN 18025, Teil 2 ("Barrierefreie Wohnungen") zu ermöglichen. Weiteres hierzu in den Abdichtung gegen Feuchtigkeit.
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