Bauen mit der IBG - Tipps


Tipps zum Schallschutz
(von mir Gesammeltes und Angelesenes ohne Gewähr: Verbesserungstipps sind erwünscht)


Allgemeine Hinweise
Die Ausführungen beziehen sich insbesondere auf das EFH.

Aufgaben des Bauleiters
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Bei diesen Arbeiten wichtige DIN-Normen
Schallschutz: DIN 4109, wobei die DIN nicht mehr dem anerkannten Stand der Technik entspricht


    Informationen

  1. Schallschutz im EFH?

    Bei Baufirmen wird häufig die Meinung vertreten, dass die Anforderungen der DIN nur für die Geräuschübertragung aus einem fremden Wohn- und Arbeitsbereich gelten und somit keine rechtsverbindlich festgelegten Schallschutzanforderungen innerhalb eines Hauses bestehen würden - also kein Schallschutz innerhalb des EFH.

    Die DIN 4109 erfüllt allerdings nach übereinstimmender Meinung aller Schallschutzfachleute, Baujuristen und höherer Gerichte die Mindestanforderungen an den Schallschutz in keinster Weise! Dies gilt ganz besonders dann, wenn Bauteile konstruktiv einen höheren Schallschutz gewährleisten würden, aber durch mangelhafte Ausführung lediglich ein Schallschutz nach DIN erreicht wird. In diesem Fall liegt ein Baumangel im Sinne des §633 BGB durch Abweichung von der üblichen Beschaffenheit von Werken der gleichen Art, die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten konnte, vor. (BGH-Urteil vom 14.5.1998 - VII ZR 184/97)
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  3. Typische Mängel im EFH

    Schallübertragungen vom Bad in Schlafräume oder zwischen Schlafräumen und Kinderzimmern bzw. Arbeitszimmern sind auf jeden Fall auch im EFH Mängel, wenn die Grenzwerte der in der DIN 4109 empfohlenen Schalldämmmaße für den Luftschallschutz nicht erreicht werden. Auch Wasserinstallationsgeräusche, die die in der DIN bzw. in VDI 4100 festgelegten Werte überschreiten, sind Schallschutzmängel.
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  5. Weitere Infos in anderen Tippseiten:

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