(von mir Gesammeltes und Angelesenes ohne Gewähr: Verbesserungstipps sind erwünscht)
Allgemeine Hinweise
Die Ausführungen beschränken sich auf Holztreppen.
Aufgaben des Bauleiters
Es muss eine Kontrolle der mangelfreien Erstellung der Leistung durch den Bauleiter erfolgen.
Bei diesen Arbeiten wichtige DIN-Normen und Gesetze
DIN 18065: Treppenbau
DIN 18334: Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18355: Tischlerarbeiten
DIN 4109: Schallschutz
Landesbauordnung (LBO)
Holzqualität
Gemäß DIN 18334 sind folgende Anforderungen an die Qualität des Holzes im Treppenbau zu stellen: Nadelholz muß DIN 68365, Güteklasse I; Laubholz DIN 68368, Güteklasse II entsprechen. Die Holzfeuchte muss beim Einbauzeitpunkt 9 % ± 3 % betragen. Es sind nur kleine End- und Oberflächenrisse zulässig und leichte Farbunterschiede (Güteklasse I) bis grobe Farbunterschiede (Güteklasse II). Eine Schwarzverfärbung ist generell unzulässig. Das Holz muss allseitig durch entsprechende Beschichtungen gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt sein.Wichtige Maße
Die Steigungshöhe einer Wohnhaustreppe darf maximal 20 cm (und mind. 14 cm; bequem sind 16 - 18 cm)), die mindestens nutzbare Treppenlaufbreite im EFH 80 cm, der Treppenauftritt muss mindestens 23 cm betragen (angenehm sind 26 - 29 cm). Die maximale Steigung und der kleinste Auftritt müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Von einer Stufe zur jeweils benachbarten Stufe darf die Abweichung der Istmaße untereinander nicht mehr als 5 mm betragen, allerdings darf hiervon bei halb- und viertelgewendelten Treppen für den Auftritt im Wendelungsbereich abgewichen werden, wenn die Verziehung der Stufen dies erfordert und ein stetiges Stufenbild erreicht wird.
Die Stufen sollten bei normalbreiten Treppen mind. 50 mm dick, die Wangen mind. 50 mm bei einer Wangenhöhe von 2,60 m sein. Ist eine Setzstufe vorhanden, so können Stufe und Wange dünner sein (45 bzw. 43 mm; Setzstufendicke 14 mm; Wangenhöhe 2,75 m). Bei Abweichungen "nach unten" liegt nicht unbedingt ein Mangel vor, jedoch kann man als Kunde einen Standsicherheitsnachweis einfordern.
Der Abstand zwischen Wand und Wange sollte weniger als 6 cm betragen, die Durchgangshöhe mindestens 200 cm. Ein Geländer muss eine Mindesthöhe von 90 cm aufweisen, der Abstand zwischen den Stäben muss weniger als 12 cm sein.
Abweichungen vom Sollwert um 0,5 cm bei Treppen sind jedoch möglich (auch zwischen den einzelnen Steigungen). Lediglich bei Antritt und Austritt darf um 1,5 cm vom Sollmaß abgewichen werden, da hier i. d. Regel Anschlußarbeiten ausgeführt werden, wodurch sich die Toleranz verkleinert.Baumangel: Knarr- und Knackgeräusche
Beim Begehen der Holztreppe biegen sich die Stufen durch und der an der Stufenhinterkante angeschraubte Stoßtritt wird aus der Nut der darüber gelegenen Stufe gezogen - Knarrgeräusche entstehen. Knackgeräusche können noch hinzukommen, wenn sich die Flächen der Stufe an den Wangen reiben.
Verantwortlich für die Knarrgeräusche, ist eine fehlerhafte Konstruktionsweise der Treppe als auch zu dünn gewählte Querschnitte der Stufen und der Wangen (vgl. "Wichtige Maße").
Treppen mit Stoßtritten (Setzstufen) neigen weniger zum Knarren, denn die Stoßtritte sind nicht nur Sichtschutz sondern haben auch eine tragende Funktion, indem sie die Stufen, unter denen sie eingebaut sind, an einer Durchbiegung bei Belastung hindern. Damit letzteres gelingt, muß der Stoßtritt an seiner oberen Längskante nicht geradlinig, sondern segmentbogenförmig mit einer Erhöhung in der Mitte von ca. 0,5 % seiner Länge verlaufen. Beim Zusammenbau der Treppe werden die Stoßtritte zuerst lose eingesetzt und dann im Nachgang von unten nach oben fortschreitend befestigt, wobei der gesamte Treppenlauf unter erhebliche Spannung gesetzt werden muß. Diese dient dazu, dem Schwinden des Holzes bei Nachtrocknung im eingebauten Zustand entgegenzuwirken.
Legt man eine Wasserwaage auf die Stufenoberfläche einer Treppe mit Stoßtritt, so muß die Stufenvorderkante "rund" und die Hinterkante "hohl" sein. Ist dies nicht der Fall, so mangelt es an Spannung: Der Stoßtritt kann die ihm hauptsächlich zugedachte tragende Aufgabe nicht erfüllen und es knarrt und knackt (früher oder später) beim Begehen der Treppe.